Fehlerhafte Stromrechnungen – was können Sie tun?

Was tun bei fehlerhafter StromrechnungEinmal jährlich erhalten wir unsere Strom-Jahresabrechnung, die uns durchaus unliebsam überraschen kann: Sie kann nämlich nicht stimmen. Wenn das der Fall ist, zahlen wir praktisch immer zu viel. Einschlägige Beschwerden laufen bei Verbraucherzentralen und Rechtsanwälten auf. Sie beweisen, dass fehlerhafte Stromrechnungen kein seltenes Versehen sind, sondern durchaus häufiger vorkommen.

Mögliche Reaktionen auf fehlerhafte Stromrechnungen

Wenn die Jahresabrechnung vom Energieversorger nicht stimmt, haben wir mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren:

  • Wir können beim Anbieter eine umgehende Korrektur der falschen Strom-Jahresabrechnung verlangen.
  • Wir können uns gleich an die Verbraucherzentrale und/oder einen Rechtsanwalt wenden.
  • Wir können den Stromanbieter wechseln.

Letzteres setzt einen Strompreisvergleich voraus, den Sie hier über unseren Stromrechner vornehmen können. Sie werden feststellen, dass es durchaus sehr viel günstigere Versorger als Ihren gegenwärtigen Anbieter gibt. Zudem können Sie selbst beim Wechsel zu umweltfreundlichem Strom aus erneuerbaren Energien oft mit einem günstigeren Strompreis rechnen. Das trifft auf jeden Fall zu, wenn Sie noch in der teuren Grundversorgung stecken, die im Stromvergleich am schlechtesten abschneidet.

Müssen fehlerhafte Stromrechnungen bezahlt werden?

Eindeutig nicht. Die Aufklärung geht in diesem Fall vor. Wenn die Strom-Jahresabrechnung offenkundig falsch ist und Sie mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert werden, entsteht für Sie zunächst keine Zahlungsverpflichtung. Fordern Sie Ihren Anbieter auf, die Rechnung zu erläutern. Die geltende Rechtsprechung verbietet dem Stromunternehmen, Ihnen bei einer plausiblen Beanstandung einfach den Strom abzustellen.

Die häufigste Ursache für den Fehler ist eine Differenz zwischen der anfänglichen Schätzung Ihres Verbrauchs und den tatsächlichen Messwerten. Der Anbieter darf unter bestimmen Umständen Ihren Verbrauch schätzen (§ 20 Abs. 2 AVBEItV), er kann sich dabei aber auch gründlich verschätzen. Weitere Fehlerquellen sind Zahlendreher bei der Ablesung oder die mangelnde Berücksichtigung Ihrer Abschläge. Auch könnte der Anbieter einen anfänglich versprochenen Bonus nicht eingerechnet haben. Suchen Sie zunächst die gütliche Einigung mit Ihrem Versorger. Sollte Ihre Beanstandung zu keinem für Sie vernünftigen Ergebnis führen, schalten Sie nach Ihrem Widerspruch durchaus einen Anwalt ein und informieren Sie die Verbraucherzentrale.

Stromanbieter wechseln

Der Strompreisvergleich zeigt Ihnen, dass Sie mit einem Wechsel des Anbieters deutlich sparen können. Geben Sie in den Stromrechner Ihre Postleitzahl und Ihre Haushaltsgröße oder Ihren Verbrauch laut Abrechnung ein. Der Stromvergleich zeigt Ihnen dann günstigere Anbieter. Sie erkennen das sofort am niedrigeren Strompreis. Auch nennt Ihnen der Stromrechner die voraussichtlichen Kosten für Ihren Haushalts- oder Gewerbestrom.
Durch den Strompreisvergleich finden Sie nicht nur einen günstigeren, zuverlässigen Anbieter, sondern auch grünen, umweltfreundlichen Strom. Der Strompreis für solche Angebote ist inzwischen absolut konkurrenzfähig, wie unser Stromvergleich beweist.